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08 / Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand · Mai 2026 · Version 1.0 · MT New Energy GmbH
§ 01

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der MT New Energy GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern (Verbraucher und Unternehmer im Sinne des KSchG und UGB; im Folgenden „Auftraggeber").
  2. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anbotsstellung auf mtgroup.at/agb.html abrufbare Version.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen schriftlichen Vereinbarung gehen die Regelungen der Individualvereinbarung vor.
§ 02

Vertragspartner

Vertragspartner aller über die Website mtgroup.at oder durch persönliche Beratung zustande kommenden Verträge ist:

Auftragnehmerin MT New Energy GmbH
Bahnhofstraße 41 / Tür 2. OG, 2232 Deutsch-Wagram, Österreich
FN 467949k · Landesgericht Korneuburg · UID ATU72823019
E-Mail: NewEnergy@mtgroup.at · Web: mtgroup.at
§ 03

Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Schriftliche Angebote sind ab dem Datum der Anbotsstellung 30 Tage verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
  3. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande. Bestellungen über das Kontaktformular auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Anfrage zur Erstellung eines Angebots.
  4. Maße, Gewichte, Leistungsangaben und Abbildungen in Prospekten und Datenblättern sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt wurden. Herstellertoleranzen bleiben vorbehalten.
  5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
§ 04

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro (EUR) und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Preise gelten ab Lager der Auftragnehmerin bzw. ab Werk; Kosten für Lieferung, Verpackung, Montage durch Partnerbetriebe sowie behördliche Gebühren werden gesondert ausgewiesen.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % bei Auftragserteilung, weitere 50 % bei Materiallieferung und der Restbetrag von 10 % nach Fertigstellung und Übergabe fällig.
  4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Verbraucher: 4 % p.a. gemäß § 1000 ABGB; Unternehmer: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB) verrechnet. Mahnspesen sowie Kosten für Inkassomaßnahmen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weiterverrechnet.
  6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht, sofern die Gegenforderung mit der Hauptforderung im rechtlichen Zusammenhang steht.
§ 05

Lieferung & Ausführung

  1. Die Auftragnehmerin ist im Rahmen ihres Handelsgewerbes tätig. Die Ausführung von Montage-, Elektro- und Installationsarbeiten erfolgt durch von der Auftragnehmerin beauftragte, konzessionierte Partnerbetriebe, sofern dies Vertragsbestandteil ist.
  2. Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig und unentgeltlich für sämtliche bauseitigen Voraussetzungen (insbesondere Zugänglichkeit, Stromanschluss für Werkzeuge, Wasseranschluss, Lagerflächen sowie behördlich erforderliche Genehmigungen, soweit nicht im Leistungsumfang enthalten).
  3. Mehraufwendungen, die durch nicht erfüllte Voraussetzungen oder unzutreffende Angaben des Auftraggebers entstehen, werden auf Basis der vereinbarten Stundensätze nachverrechnet.
  4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 06

Lieferzeit und Verzug

  1. Liefer- und Ausführungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Sie verstehen sich vorbehaltlich der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Pandemien, behördlicher Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffknappheit, Verkehrsstörungen sowie sonstigen, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
  3. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
  4. Bei Lieferverzug aus von der Auftragnehmerin zu vertretenden Gründen ist der Auftraggeber berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
§ 07

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Auftragnehmerin.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und Dritten gegenüber das Eigentumsrecht der Auftragnehmerin zu wahren.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich zu informieren.
§ 08

Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre ab Übergabe, für unbewegliche Sachen drei Jahre, gegenüber Verbrauchern jedenfalls in der gesetzlich zwingenden Dauer (§ 933 ABGB iVm Verbrauchergewährleistungsgesetz).
  3. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber, sofern er Unternehmer ist, binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt (§ 377 UGB). Diese Rügepflicht gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
  4. Bei berechtigter Mängelrüge hat die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Schlägt die Verbesserung fehl oder ist sie unverhältnismäßig, kann der Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung verlangen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
  5. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übliche Abnutzung, eigenmächtige Eingriffe oder Modifikationen Dritter entstehen, besteht keine Gewährleistungspflicht.
§ 09

Herstellergarantie

  1. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien gewähren ausschließlich die jeweiligen Hersteller (Produktgarantie) gemäß deren Garantiebedingungen.
  2. Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen; die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber bei der Abwicklung.
  3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine selbständige Garantieerklärung im Sinne des § 9b KSchG, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 10

Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und der Höhe nach mit dem Auftragsvolumen gedeckelt. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen unberührt.
  3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust oder Vermögensschäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11

Rücktritts- und Stornorecht

Für Verbraucher: gesetzliches Rücktrittsrecht (FAGG)

Verbrauchern im Sinne des KSchG steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. ab Erhalt der Ware gemäß §§ 11 ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

Widerrufsbelehrung Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss bzw. mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: MT New Energy GmbH, Bahnhofstraße 41/2. OG, 2232 Deutsch-Wagram, E-Mail: NewEnergy@mtgroup.at.

Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei vollständig erbrachten Dienstleistungen, mit deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde.

Stornierung durch Unternehmer

Tritt ein Unternehmer ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, wird eine Stornogebühr von 15 % der Auftragssumme verrechnet. Sind bereits Materialien projektspezifisch bestellt worden, sind diese zusätzlich zu vergüten.

§ 12

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG). Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 13

Streitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
  2. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist aber im Einzelfall zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit.
§ 14

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Auftragnehmerin in 2232 Deutsch-Wagram.
  3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für 2232 Deutsch-Wagram sachlich zuständige Gericht. Gegenüber Verbrauchern gelten die Gerichtsstandsbestimmungen des § 14 KSchG.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: Mai 2026 · Version 1.0 · MT New Energy GmbH